Dieses Question and Answer ergänzt die geltende Leitlinie zur Lizenzierung von wissenschaftlichen Produkten (2020) der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, indem es die die Hintergründe der Leitlinie zur Lizenzierung von Forschungsdaten, inklusive Datenbanken und Software, näher beleuchtet und nach und nach häufig gestellte Fragen sammelt und beantwortet.
Die hier aufgeführten Empfehlungen auf Grundlage der genannten Quellen kann eine professionelle Rechtsberatung für Ihren speziellen Einzelfall nicht ersetzen. Bei Unklarheiten und offen gebliebenen Fragen wenden Sie sich bitte an die Initiative FDM.
Die Leitlinie der BBAW schreibt für die Lizenzierung von Forschungsdaten die Verwendung der Creative Commons Lizenzen vor. Zu diesen finden Sie hier ein umfangreiches FAQ der Creative Commons Deutschland.
Durch eine Lizenzierung können die Urhebenden einen rechtssicheren und einfachen Umgang mit ihren publizierten Forschungsdaten für Dritte ermöglichen. Durch die Nutzung vorgefertigter Lizenzverträge, wie bei den Creative Commons Lizenzen, können klar und verständlich Nutzungsrechte eingeräumt werden, die über eine private Nutzung und wissenschaftliche Zitation hinausgehen. Eine Lizenzierung berührt dabei nicht die Urheberschaft an den Daten. Jede CC-Lizenz erweitert lediglich die Nutzungsmöglichkeiten und trägt dazu bei, die Sichtbarkeit Ihrer Forschung zu erhöhen und Ihre Reputation zu steigern.
Die Vergabe möglichst offener Nutzungsrechte gewährleistet, dass die Forschungsdaten in vielfältigen Formen nachgenutzt und weiter erforscht werden können. So können frei lizenzierte Daten ohne die umständliche Einholung individueller Genehmigungen zum Beispiel in Open Source Projekten oder in Bildungsangeboten eingebunden werden.
Der Vorstand der BBAW hat 2013 eine
Lizenzierungsleitlinie für gedruckte und für digitale Publikationen sowie für Forschungsdaten und Forschungssoftware verabschiedet, die im Jahr 2020 aktualisiert wurde. Sie dient der praktischen Umsetzung des
Leitbilds Open Science, mit dem sich die Akademie verpflichtet, ihre wissenschaftlichen Produkte der Öffentlichkeit grundsätzlich frei zur weiteren Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Zur Lizenzierung von Forschungsdaten gibt die BBAW die Vergabe der
Creative Commons Nutzungslizenz
CC BY 4.0 vor. Diese Lizenz ermöglicht eine weitgehend freie Nachnutzung, verlangt aber, dass die lizenzgebende Person/Einrichtung auf die vorgeschriebene Art der Werkzitierung genannt wird (Attribution/Namensnennung). In begründeten Ausnahmefällen kann auch die Lizenz CC BY-SA 4.0 vergeben werden, die im Falle einer Veränderung des Werkes zusätzlich verlangt, das Ergebnis unter dieselbe oder eine vergleichbare Rechte tradierende Lizenz zu stellen.
Bei Creative Commons Lizenzen (kurz CC-Lizenzen) handelt es sich um freie und standardisierte Lizenzen mit vorgefertigten Verträgen, die von der gemeinnützigen Organisation
Creative Commons entwickelt wurden und die international verbreitet und anerkannt sind. Durch die Vergabe einer zeitlich und räumlich unbegrenzt gültigen Nutzungslizenz muss der Umfang einer Nachnutzung somit nicht einzeln ausgehandelt werden.
Die CC-Lizenzen gehen über das deutsche Urheberrecht hinaus und schränken dieses niemals ein. Was durch das Urheberrecht möglich ist, kann also durch eine CC-Lizenzierung nicht eingeschränkt werden. Stattdessen räumen sie weitgehend Nutzungsrechte ein, die an ausgewählte Bedingungen geknüpft sind. Diese Bedingungen gibt die Lizenz vor. So können Urheber und Urheberinnen Dritten die Benutzung ihrer Werke für bestimmte Zwecke (z.B. kopieren, weiterverbreiten, verändern, mit anderen Werken kombinieren) erlauben.
CC-Lizenzen sind sowohl maschinenlesbar, sodass in vielen Datenbanken nach Materialien einer bestimmten Lizenz gesucht werden kann, als auch für Menschen durch die 4 Lizenzbausteine und Icons leicht verständlich:
Diese Bausteine können zu sechs verschiedenen Lizenzverträgen kombiniert werden. Als Open Access im Sinne der "Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen", die die BBAW als eine der ersten Institutionen bereits 2003 unterschrieben hat, können nur die Kombinationen CC BY und CC BY-SA gelten. Diese beiden Lizenzen werden z.B. auch von der Deutschen Forschungsgemeinschaft im "Apell zur Nutzung offener Lizenzen in der Wissenschaft" empfohlen.
Offline: Bei der Lizenzangabe direkt in einem Dokument sollten Sie neben der gewählten Lizenz (inkl. Version) natürlich unbedingt den Urheber bzw. die Urheberin angeben. Es muss auf den CC-Lizenzvertrag verlinkt werden und es wird die Verwendung des Lizenz-Piktogramms empfohlen. Bei der Veröffentlichung der Daten in einem Forschungsdatenrepositorium wird die Lizenz in der Regel auch in den begleitenden Metadaten angegeben.
Online: Über den CC Licence Chooser erhalten Sie schnell und einfach einen HTML-Code, um Ihre Daten auf einer Website maschinenlesbar zu lizenzieren. Es wird Ihnen hier auch das entsprechende Icon zur Verfügung gestellt, um die Lizenzierung visuell zu kennzeichnen.
Beispiel edition Humboldt digital: "Alle Texte und TEI-XML-Daten dieser Website können – soweit nicht anders vermerkt – unter den Bedingungen der Creative Commons-Lizenz CC BY-SA 4.0 nachgenutzt werden." Darüber ist das Lizenz-Piktogramm abgebildet.
Die Nachnutzung von Materialien, die unter einer CC-Lizenz mit der Bedingung BY stehen, verlangt die namentliche Nennung des Urhebers oder der Urheberin und die Verlinkung der Quelle sowie der Lizenz (inkl. Version). Eine Angabe des Werktitels, sofern dieser benannt ist, ist seit der Version 4.0 nicht mehr erforderlich. Die Zitation sollte in der Art gestaltet sein, wie sie der Urheber oder die Urheberin vorgibt. Falls das Werk bearbeitet wurde, kann gekennzeichnet werden, dass eine Bearbeitung erfolgt ist. Dies ist ab Version 4.0 jedoch ebenfalls nicht mehr erforderlich.
Beispiele von "Best practices for attribution" finden Sie im CC Wiki.
Auch für die Lizenzierung von Metadaten ist eine möglichst offene Lizenz zu empfehlen. Während sogenannte Kernmetadaten (z.B. Autor und Herausgeber, Titel, Verlag, Veröffentlichungsdatum und -ort, Seitenangaben) in Bibliotheken, Archiven und Museen gemeinfrei sind, muss man bei zusammenhängenden Texten in Metadaten (z.B. Bildbeschreibungen, Klappentexte, Rezensionen oder Kurzbeschreibungen), von einem urheberrechtlichen Schutz im Sinne der "Schöpfungshöhe" bei Sprachwerken ausgehen. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft empfiehlt deswegen die Lizenzierung mit Creative Commons CC0 (Public Domain Dedication). Beispielsweise Europeana veröffentlicht die beschreibenden Metadaten datengebender Institutionen auch unter CC0 1.0 Universal Public Domain Dedication Lizenz.
Quelle: Vgl. Paul Klimpel (2020): Kulturelles Erbe digital – eine kleine Rechtsfibel, hrsg. von DigiS Forschung- und Kompetenzzentrum Digitalisierung, S. 27ff, https://doi.org/10.12752/2.0.004.0.