Richtlinien und Empfehlungen

Es gibt seitens der BBAW, weiteren Forschungseinrichtungen und aus dem Bereich der Wissenschaftspolitik bereits zahlreiche Richtlinien, Empfehlungen und „Best Practices“ für Forschungsdaten.
Einige der für Sie zentralen Veröffentlichungen möchten wir Ihnen hier chronologisch und in aller Kürze vorstellen. 

BBAW (2020): Leitlinien zur Lizenzierung

Im März 2020 hat die Akademie die „Leitlinien zur Lizenzierung von wissenschaftlichen Produkten der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (BBAW)“ veröffentlicht. Aufgrund technischer, organisatorischer und rechtlicher Weiterentwicklungen war eine Revision der Fassung aus dem Jahr 2013 nötig geworden. Die Leitlinie bezieht sich auf „gedruckte und elektronische Textpublikationen, Audio-, Video- und Filmdokumente, Forschungsdaten, die in unterschiedlichen Formaten in Forschungsprojekten der Akademie entstehen, darunter Webseiten und Internetplattformen sowie Forschungssoftware“. Um den Zugriff auf dieses Material, dessen Nutzung und Weiterverarbeitung rechtssicher zu gestalten, ist es erforderlich, Nutzungslizenzen zu vergeben. Dies unterstützt die BBAW mit Vorgaben zur Lizenzierung, auf deren Grundlage die Verfasserinnen und Verfasser von Publikationen sowie die Produzierenden von Software und Forschungsdaten die adäquate Lizenz für ihre wissenschaftlichen Produkte im Einvernehmen mit der Akademieverwaltung auswählen können.

BBAW (2019, erneuert 2022): Leitbild Open Science

2019 hat die Akademie „Das Leitbild Open Science der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften“ veröffentlicht. Mit der Leitlinie verpflichtet sich die Akademie, Open Science und insbesondere Open Access, Open Research Data und Open Research Software voranzubringen und ihre wissenschaftlichen Produkte der Öffentlichkeit grundsätzlich frei zur Verfügung zu stellen. An der BBAW ist die Bereitstellung und Kuratierung digitaler Forschungsdaten als eigenständige Aufgabe zu begreifen, die bereits während der Forschungsprozesse zu bearbeiten ist“. Das Leitbild Open Science wurde 2022 überarbeitet und aktualisiert. Das aktuelle Leitbild finden Sie hier.

Deutsche Forschungsgemeinschaft (2019): Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Die Aufbewahrungszeit von mindestens zehn Jahren für alle Daten, die in einem Forschungsprozess relevant sind und waren, hält die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) in ihren 2019 aktualisierten „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ fest. Es wird empfohlen, im „Forschungsprozess verwendete Daten, Organismen, Materialien und Software“ zu beschreiben und „grundsätzlich […] alle Ergebnisse in den wissenschaftlichen Diskurs ein[zubringen]“. Die Daten und Ergebnisse sollen publiziert und öffentlich zugänglich gemacht werden, zum Beispiel in einem Fach-, Daten- oder Softwarerepositorium. Dadurch stehen die Daten auch länger als zehn Jahre und somit langfristig zur Verfügung.

Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen (2003)

Bereits im Jahr 2003 verfassten zahlreiche namhafte Vertreter und Vertreterinnen der deutschen Wissenschaft die Berliner Erklärung (deutsch [pdf]), in der sie den freien Zugang zu Wissen und wissenschaftlichen Produkten fordern und sich selbst zur Förderung verpflichten. Auch der damalige Präsident der BBAW, Dieter Simon, gehörte zu den Unterzeichnern.

Rat der BBAW (2002): Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften

Aufbauend auf den 1998 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) verabschiedeten Empfehlungen zur Selbstkontrolle in der Wissenschaft hat die BBAW als Mitgliedeinrichtung eigene Empfehlungen formuliert, die „Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften“. Schon im Jahr 2002 wurde hier festgehalten, dass sich „die Akademie verpflichtet, [... entstehende Forschungs-] Daten auf haltbaren und gesicherten Trägern für zehn Jahre aufzubewahren und die für einen erneuten Zugriff notwendige Transparenz zu gewährleisten“.